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Nach
dem Gesetz über das Branntweinmonopol ist die BfB verpflichtet, den in
Deutschland von derzeit ca. 600 kleinen und mittelständischen landwirtschaftlichen
Verschlussbrennereien, 8 Obstgemeinschaftsbrennereien, ca. 28.000 Abfindungsbrennereien
und von ca. 425.000 Stoffbesitzern aus Kartoffeln, Getreide und Obst hergestellten
Agraralkohol zu übernehmen (Agrar- und Mittelstandsförderung) und zu verwerten.
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Die innerhalb des Monopols tätigen Verschlussbrennereien gliedern sich in landwirtschaftliche Brennereien und Obstgemeinschaftsbrennereien. Verschlussbrennereien sind Brennereien, die als Steuerlager zollamtlich gesichert (verschlossen) sind, so dass über den in den Brennereien erzeugten Alkohol nicht ohne zollamtliche Mitwirkung verfügt werden kann. Durch sogenannte regelmäßige Brennrechte ist für diese Brennereien geregelt, wieviel Hektoliter Alkohol sie unter welchen Bedingungen und aus welchen Rohstoffen unter Inanspruchnahme der monopolrechtlichen Vergünstigungen herstellen dürfen. Die prozentuale Ausnutzung des regelmäßigen Brennrechts wird jährlich aufgrund des Bestands, der Absatzerwartungen und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von der BfB festgelegt (Jahresbrennrecht). |
| Abfindungsbrennereien sind Brennereien, die nicht zollamtlich gesichert sind. Sie dürfen innerhalb des Betriebsjahres (1.10. bis 30.09 des Folgejahres) 300 l bzw. 50 l Alkohol herstellen. Die Alkoholmenge wird an Hand der verarbeiteten Rohstoffe und nach Maßgabe gesetzlich festgelegter Durchschnittsausbeutesätze geschätzt. Neben den Abfindungsbrennereien gibt es noch die Stoffbesitzer (Besitzer von Obstbäumen), die aus selbst gewonnenen Obststoffen in einer Abfindungsbrennerei jährlich 50 l Alkohol herstellen dürfen. Die Zahl der aktiven Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer ist von der Obsternte abhängig und kann von Jahr zu Jahr stark schwanken (durchschnittlich sind pro Betriebsjahr ca.20.000 Abfindungsbrennereien und 100.000 Stoffbesitzer aktiv). | ![]() |
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Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen ist nur in bestimmten Regionen der Bundesrepublik (insbesondere Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern) zulässig. Daneben ist es aber im gesamten Bundesgebiet möglich, dass Besitzer von Obstbäumen auf gemeinschaftliche Rechnung eine Obstgemeinschaftsbrennerei (= Verschlussbrennerei) betreiben, in der je Mitglied aus dem von diesem selbst angebauten Obst bis zu 300 l Alkohol jährlich erzeugt werden darf. Damit sichert die BfB wirtschaftlich den Bestand von Millionen von Obstbäumen (Bildung von Streuobstflächen als Umweltaufgabe). |
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Der übernommene Rohalkohol (im Betriebsjahr 2011/12 voraussichtlich ca. 54 Mio Liter Alkohol) wird in den eigenen Reinigungswerken der BfB in München und Nürnberg zu 96 und 99%igem Neutralalkohol aufbereitet. Diese Aufbereitung wird Reinigung genannt und erfolgt in Anlagen (Edelstahlkolonnen), ähnlich denen einer Raffinerie. In diesen von Prozessleitsystemen gesteuerten und geregelten Produktionsanlagen werden dem Rohalkohol durch Verdampfungsprozesse unerwünschte Nebenbestandteile und Wasser entzogen, bis der Neutralalkohol den geltenden Beschaffenheitsbedingungen entspricht. |
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Die BfB versorgt ihre Kunden in Deutschland schnell und zuverlässig über ein Verteilernetz mit derzeit fünf Niederlassungen (Hamburg, Holzminden, München, Neu-Isenburg und Nürnberg) mit Neutralalkohol, der den lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Spirituosen, - Lebensmittel, - Kosmetik - und Heilmittelhersteller sind seit Jahrzehnten die Hauptabnehmer. Die BfB betreut z.Zt. ca. 2.200 Kunden. Um den Anforderungen der Abnehmer gerecht zu werden, hat die BfB neben den genannten "Grundalkoholarten" noch eine Produktpalette von weiteren "Spezial-Alkoholsorten" ständig auf Lager. Sie verfügt im gesamten Bundesgebiet über eine Lagerkapazität von ca. 55 Mio Litern Alkohol. Die Absatzplanung der BfB (für Spirituosen, Lebensmittel, Heilmittel, Kosmetik und techn. Zwecke) beläuft sich für das Betriebsjahr 2011/12 auf ca. 48 Mio Liter Alkohol. |