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Bis zum Jahr 1976 konnte die BfB auf Grund des bis dahin bestehenden Einfuhrmonopols Gewinne erwirtschaften. Dieses Einfuhrmonopol wurde jedoch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben. Dadurch wurde es auch Anbietern aus den EG-Ländern ermöglicht, unverarbeiteten Alkohol in Deutschland abzusetzen. Damit stand die Bundesregierung 1976 vor der Alternative, entweder das Branntweinmonopol aufzugeben und die Brennereien ihrem Schicksal zu überlassen oder es zu erhalten. Sie hat sich - getragen von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestags - für seinen Erhalt entschieden. |
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Die Gründe für den Erhalt des heute nur noch namentlich so bezeichneten Monopols liegen seit 1976 in der Zielsetzung einer nationalen Marktordnung für Agraralkohol. Die Alkoholerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben - und aus landwirtschaftlichen Rohstoffen - soll weiterhin gefördert werden. Darüber hinaus bleibt weiter gewährleistet, dass nicht absetzbare Ernteüberschüsse sinnvoll verwertet werden können. Zur Anpassung der Verkaufspreise an die Preise auf dem EU-Markt benötigt die BfB heute neben ihren erwirtschafteten Erträgen einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. |
| Die Höhe der Subventionen und der Nutzungsgrad der einzelnen Brennrechte wird von der BfB einmal im Jahr festgelegt. Vorgaben der EU bei den Agrarpreisen spielen dabei genauso eine Rolle wie die Planung, wieviel Alkohol voraussichtlich abgesetzt werden kann. Gegenwärtig liegt der Zuschuss bei rd. 80 Mio EUR jährlich. |