![]() |
Die BfB besteht aus dem Bundesmonopolamt und der Verwertungsstelle für Agraralkohol; an ihrer Spitze steht der Präsident. Dem Bundesmonopolamt obliegen die hoheitlichen Aufgaben und die Grundsatzangelegenheiten im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes einschließlich der daraus resultierenden Einzelaufgaben. Die Verwertungsstelle erledigt die kaufmännischen Geschäfte, stellt eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung auf und fertigt einen Geschäftsbericht. |
|
![]() |
![]() |
|