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Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) - Verbesserung der Alkoholqualität und Qualitätsmanagement -

Die BfB arbeitet kontinuierlich daran, den hohen qualitativen Standard ihres Agraralkohols noch weiter zu verbessern. Ergebnis der Optimierung ihrer Produktionsanlagen ist u. a. eine weitere Reduzierung des Methanolgehaltes. Die BfB liefert nur noch Neutralalkohol mit einem Methanolgehalt von höchstens 10 mg/ 100 cm³ aus. Die Optimierung der Organisationsstruktur und die Schaffung einer einheitlich hohen Qualität sind eine solide Basis für ein erfolgreiches Qualitätsmanagementsystem. Nachfolgend zur EN ISO 9001: 1994 ist es gelungen, eine Zertifizierung nach EN ISO 9001: 2000 - gültig bis 30.11.2011 - zu erhalten. Die Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen bestätigt damit das Engagement der BfB für Qualität und Service.

 

Koscherer Alkohol der Bundesmonopolverwaltung erneut erfolgreich zertifiziert

Seit mehreren Jahren beliefert die BfB die Spirituosen- und Aromenindustrie mit koscherem Neutralalkohol.

Die BfB hat für ihre Produktionsbetriebe München und Lutherstadt Wittenberg 2011 erneut das Koscher-Zertifikat erhalten. Darin wird bestätigt, dass Neutralalkohol der BfB nach jüdischem Religionsgesetz als Nahrungs- und Genussmittel erlaubt ist. Die zertifizierten Produktionsbetriebe stehen unter der ständigen Aufsicht eines Rabbiners.

   
 

 

Ausstiegsszenarium zum Branntweinmonopol für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien
Ergebnis der Abfrage zu dem von den Brennereien geplanten Ausstiegstermin

Informationsschreiben der BfB vom 28. Juli 2010 - V 2120 - A - 510/10, 24. November 2010 -
V 2120 - A - 1639/10 und 11. Juli 2011 - V 2120 - A I - 229/11 mit Rückantwortformular


Endergebnis der Abfrage

Nach Auswertung der Abfrage zum geplanten Ausstiegstermin der landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien (Stand 22. September 2011) haben von den 627 angeschriebenen Brennereien bislang 544 Brennereien der BfB den Zeitpunkt ihres geplanten Ausstiegs aus dem Branntweinmonopol mitgeteilt.
83 Brennereien mit regelmäßigen Brennrechten i. H. v. insgesamt 79.084,06 hl A. haben (noch) nicht geantwortet.

Die regelmäßigen Brennrechte dieser Brennereien konnten deshalb bislang nicht in das Ausstiegsszenarium einbezogen werden.

Danach beabsichtigen derzeit 9 Brennereien (23.199,15 hl A. regelmäßiges Brennrecht) mit Wirkung zum 30. September 2011 aus dem Branntweinmonopol auszuscheiden.

Unter Einbeziehung der 4 Brennereien (3.490,41 hl A. regelmäßiges Brennrecht), die ihr Ausscheiden zum 30. September 2011 bereits verbindlich beantragt haben, werden voraussichtlich 13 Brennereien mit einer Gesamtmenge i. H. v. 26.689,56 hl A. regelmäßiges Brennrecht das Monopol zum 30. September 2011 verlassen. 37 Brennereien (70.670,96 hl A. regelmäßiges Brennrecht) planen ihren Ausstieg voraussichtlich zum 30. September 2012.

Weitere 5 Brennereien (8.413,10 hl A. regelmäßiges Brennrecht) haben ihr Ausscheiden zum 30. September 2012 bereits verbindlich beantragt.

Nach derzeitigem Stand werden danach voraussichtlich insgesamt 42 Brennereien mit regelmäßigen Brennrechten i. H. v. 79.084,06 hl A. zum 30. September 2012 aus dem Branntweinmonopol ausscheiden.

Demnach beabsichtigen derzeit mindestens 498 Brennereien bis zum 30. September 2013 im Monopol zu verbleiben. Das hat zur Folge, dass ab 1. Oktober 2012 voraussichtlich diese 498 Brennereien mit regelmäßigen Brennrechten in Höhe von mindestens 662.000 hl A. innerhalb des Branntweinmonopols produzieren wollen.

Unter Berücksichtigung der nach dem Drittel-Modell der EU im Kalenderjahr 2013 eingeräumten Erzeugungsmöglichkeit von max. 180.000 hl A. und einer zu erwartenden „freien“ Restmenge von weiteren ca. 60.000 hl A. (durch Umrechnung des „Drittel-Modells“ vom Kalenderjahr auf das Betriebsjahr nach dem Branntweinmonopol) kann durch die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien im Betriebsjahr 2012/13 letztmalig eine Alkoholmenge von ca. 240.000 hl A. an die BfB abgeliefert werden.

Dies hat nach derzeitigem Sachstand voraussichtlich zur Konsequenz, dass für das Betriebsjahr 2012/13 nur noch ein ca. 30 % iges Jahresbrennrecht für die landwirtschaftlichen Brennereien festgesetzt werden kann.

Die Brennereien werden gebeten, diesem Umstand bei Ihren innerbetrieblichen Dispositionen hinreichend Rechnung zu tragen.

Die BfB dankt allen Brennereien, die sich an der Abfrage mit einer Rückantwort beteiligt haben, für Ihre Mitarbeit.