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Die BfB ist bestrebt, die durch ihre Aktivitäten bedingte Umweltbelastung auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Die Produktionsbetriebe unterliegen den emissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte werden nach dem Stand der Technik eingehalten. Bei Kosten-Nutzen-Analysen werden Umweltgesichtspunkte angemessen einbezogen. Bei der Planung von Herstellungsprozessen, beim Einkauf und der Auswahl von Rohstoffen, Materialien o.ä. wird die Umweltverträglichkeit berücksichtigt. Destillationsrückstände werden in eigenen Verbrennungsanlagen unter Energiegewinnung verwertet. Sonderabfälle aus den Labors und andere Sonderabfälle (Batterien, Altöl u.ä.) werden von zugelassenen Unternehmen entsorgt.

 

Der Transport und der Umgang mit dem Gefahrgut "Ethylalkohol" erfordert die Anwendung strenger Gefahrgutvorschriften. Gefahrgutbeauftragte überwachen deren strikte Einhaltung.

Absolutes Rauchverbot in den einzelnen Betrieben ist selbstverständlich. Warnanlagen sind in den Betrieben installiert für schnellen Alarm; selbst Alkoholdämpfe werden sofort gemeldet. Moderne Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sollen Brände bereits im Keim ersticken.